Anrechnung von Studienleistung - ECTS
Europäisches Credit-Transfer-System
Die Europäische Union fördert die Hochschulkooperation, um Studierenden und Hochschulen eine qualitativ bessere Ausbildung zu ermöglichen.
Die Anerkennung von Studienleistungen und Diplomen ist eine Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Hochschulraums, in dem sich Studierende und Lehrende frei bewegen können. In diesem Sinne wurde im Rahmen eines Pilotprojekts des Erasmus-Programms das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System) entwickelt.
ECTS hat unter anderem die Funktion, die Leistungen der Studierenden und ihre im Laufe des Studiums erworbenen Anrechnungspunkte besser zu dokumentieren (Credit Accumulation System).
Kernelement des ECTS sind so genannte Anrechnungspunkte (Credits), die den einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Studien- und Prüfungsleistungen zugeordnet werden. Die Punkte geben den normalen studentischen Arbeitsaufwand an, der mit dem erfolgreichen Besuch einer bestimmten Lehrveranstaltung oder dem Bestehen einer bestimmten Prüfung verbunden ist. Der Arbeitsaufwand - und damit die Punktzahl - für die einzelne Lehrveranstaltung oder Prüfung wird in Relation zu dem für das Studium in einem Jahr insgesamt erforderlichen Arbeitsaufwand festgelegt.
Zwei Dinge sind dabei wichtig:
- Bei der Berechnung des Arbeitsaufwands werden alle Lehrveranstaltungen - Vorlesungen, Seminare, Arbeitsgruppen, Übungen, Tutorien, Exkursionen und Praktika - einbezogen.
- Die Zahl der Anrechnungspunkte basiert nicht einfach auf der Stundenzahl einer Lehrveranstaltung, sondern berücksichtigt auch die persönliche Vorbereitung auf Lehrveranstaltungen und Prüfungen, z.B. zu Hause oder in Bibliotheken.
In der Regel werden für den Arbeitsaufwand in einem Studienjahr 60 Credits vergeben. Daher umfasst das dreijährige Studium an der EBC Hochschule Hamburg 180 Credits.
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